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Fortsetzung des Mietverhältnisses

См. также в других словарях:

  • Mietvertrag — Bestandsvertrag (österr.); Pachtvertrag; Bestandvertrag (österr.); Leasingvertrag * * * Miet|ver|trag [ mi:tfɛɐ̯tra:k], der; [e]s, Mietverträge [ mi:tfɛɐ̯trɛ:gə]: Vertrag zwischen Vermieter[in] und Mieter[in] über die Bedingungen der Vermietung… …   Universal-Lexikon

  • Härtefall — Ein Härtefall ist ein atypischer Sachverhalt, der erheblich vom gesetzlich vorgesehenen Normalfall abweicht und deshalb Ausnahmeregelungen oder entscheidungen gerechtfertigt erscheinen lässt. Bei dem Begriff Härtefall (oder auch Härte) handelt es …   Deutsch Wikipedia

  • Kündigung von Mietverträgen — Bei der Kündigung von Mietverträgen nach deutschem Mietrecht ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen einer ordentlichen Kündigung, einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist und einer außerordentlichen fristlosen Kündigung.… …   Deutsch Wikipedia

  • Wichtiger Grund — ist ein Begriff aus dem deutschen Schuldrecht. § 314 BGB bestimmt, dass jedes Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des …   Deutsch Wikipedia

  • Mietrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen… …   Deutsch Wikipedia

  • Wohnraum-Mietrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen… …   Deutsch Wikipedia

  • Mieterschutz — I. Begriff:Vertraglich nicht abdingbare Regelungen, die zu Gunsten des Mieters von Wohnraum die freie Kündigung durch den Vermieter oder die Beendigung von Mietverhältnissen aus anderen Gründen einschränken (soziales Mietrecht). II. Schutzbereich …   Lexikon der Economics

  • Kündigung — Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“.… …   Deutsch Wikipedia

  • Außerordendliche Kündigung — Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“.… …   Deutsch Wikipedia

  • Außerordentliche Kündigung — Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“.… …   Deutsch Wikipedia

  • Fristlose Kündigung — Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“.… …   Deutsch Wikipedia

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